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Förderung von Staat und Arbeitgeber
Der Staat zahlt mit
Der Staat unterstützt den Erwerb von Wohneigentum auf vielfältige Weise und auch die meisten Arbeitgeber geben Geld dazu. Finanzielle Hilfen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Wohnungsbauprämie
Änderungen bei der Wohnungsbauprämie beschlossen!
Am 04. Juli 2008 hat der Bundesrat die Neuregelung der Wohnungsbauprämie beschlossen. Dies hat einschneidende Änderungen zur Folge.
Was ändert sich bei der Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gezahlt, wenn das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (z. B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie). Diese Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden.
Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Hier bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.
Alle bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge, für die auch in diesem Jahr noch mindestens ein Sparbeitrag geleistet wird, fallen unter die alte Regelung. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist können Sie weiterhin frei über Ihr gefördertes Bausparguthaben verfügen.
Unser Tipp: Schließen Sie noch in 2008 einen neuen Bausparvertrag BHW Dispo maXX ab und sichern Sie sich ohne zeitliche Begrenzung der Förderdauer alle Prämienvorteile - auch für Ihre Kinder.
Sie erhalten nach dem Wohnungsbauprämiengesetz auf maximal zusätzliche 1.024 EUR Einzahlungen pro Jahr bei Verheirateten und maximal 512 EUR bei Ledigen 8,8 % Wohnungsbauprämie vom Staat dazu. Voraussetzung: Sie bewegen sich innerhalb der Einkommensgrenzen für die Prämie.
Wer ist berechtigt?
- Jeder Bausparer ab 16 Jahre
- Einkommensgrenzen: 25.600 / 51.200 EUR im Jahr (Ledige / Verheiratete)
Vermögenswirksame Leistungen
Laut Vermögensbildungsgesetz können Sie jährlich 470 EUR (monatl. rund 40 EUR) vermögenswirksame Leistungen auf Ihren BHW Dispo maXX anlegen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann je nach Tarifvertrag seinen Betrag monatlich dazu. Zusätzlich erhalten Sie vom Staat auf Ihre VL von bis zu 470 EUR 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Sie die festgesetzten Einkommensgrenzen >> nicht überschreiten.
Die staatlichen Förderungen auf einen Blick:
| BHW Dispo maXX |
Beispielrechnung für VL/Arbeitnehmer |
Beispielrechnung für Wohnungsbauprämie |
| |
pro Jahr EUR |
nach 7 Jahren EUR |
Ledig nach 7 Jahren EUR |
Verheiratet nach 7 Jahren EUR |
| eigener Sparbeitrag |
159,60 bei 13,30 monatlich |
1.037,20* bei 13,30 monatlich |
3.532,00* bei 43,00 monatlich |
7.124,00* bei 86,00 monatlich |
| vom Arbeitgeber |
320,40 bei 26,70 monatlich |
2.242,80 bei 26,70 monatlich |
|
|
| 9% Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt auf 470,00 EUR p.a. VL |
43,00 |
301,00 |
|
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| 8,8% Wohnungsbauprämie |
|
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315,42 |
630,77 |
3,0%* Guthabenzinsen auf BHW Dispo maXX *Bei Darlehensverzicht und sieben Jahren Laufzeit |
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420,90 |
378,00 |
770,00 |
| Gesamtguthaben |
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3.932,00 |
4.225,42 |
8.524,77 |
| davon haben Sie selbst geleistet |
|
1.117,20 |
3.612,00 |
7.224,00 |
| Ihr Spargewinn |
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2.814,80 |
613,42 |
1.300,77 |
| *Der Betrag ist bereits um die Abschlussgebühr i.H.v. 1% der Bausparsumme reduziert. |
Bei unserem Beispiel gehen wir von einer Bausparsumme von 8.000 bzw. 10.000 EUR aus. Für die volle Ausschöpfung der Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie beachten Sie die geltenden Einkommensgrenzen.
Für maximale Gesamtverzinsung verzichten Sie auf das Darlehen, es liegt keine Vertragsveränderung vor, keine Vor- und Zwischenfinanzierung oder Abtretung und die Laufzeit beträgt mindestens 7 Jahre bei Zuteilung.
Die Gesamtverzinsung ist abhängig von der Umlaufrendite am 15.12. des vorausgegangenen Kalenderjahres, wird jährlich neu für das Folgejahr festgesetzt und endet nach 8 Jahren. Diese kann zwischen 2,5% bis 4,0% betragen. In 2008 beträgt die Gesamtverzinsung 3,0%. Bei Berechnungen wird ohne Gewährung eines Rechtsanspruchs weiter von einer Gesamtverzinsung von 3,0% ausgegangen. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird.
Die Einkommenshöchstgrenzen
Wohnungsbauprämie
| Bruttoeinkommen Familienstand |
Angestellte + Lohnempfänger |
Beamte |
| Alleinstehende ohne Kinder |
28.861,- EUR |
28.056,- EUR |
| Alleinstehende, 1 Kind im Haushalt lebend |
33.193,- EUR |
32.268,- EUR |
| Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder |
56.774,- EUR |
55.192,- EUR |
| Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind |
62.749,- EUR |
61.000,- EUR |
| Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder |
68.564,- EUR |
66.808,- EUR |
| Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 3 Kinder |
74.372,- EUR |
72.616,- EUR |
| Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder |
57.721,- EUR |
56.112,- EUR |
| Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind |
63.695,- EUR |
61.920,- EUR |
| Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder |
69.669,- EUR |
67.728,- EUR |
| Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 3 Kindern |
75.644,- EUR |
73.536,- EUR |
| * wenn alle Kinder unter 16 Jahre alt sind |
Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.
Die Einkommensgrenzen betragen 25.600,- EUR für Alleinstehende und 51.200,- EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen).
Auch bei Zahlung des Kindergeldes werden die Kinderfreibeträge (1.824,- bzw. 3.648,- EUR je Kind) und die Betreuungsfreibeträge für Kinder unter 16 Jahre (1.080,- bzw. 2.160,- EUR je Kind) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
** Sie bekommen das Startguthaben nach Abschluss und Einzahlung der ersten Rate gutgeschrieben.
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